Lea Katharina Rösner Heilpraktikerin (Psychotherapie) Privatpraxis Köln Dellbrück Tel.: 0177 - 300 1697
Lea Katharina RösnerHeilpraktikerin (Psychotherapie)Privatpraxis Köln DellbrückTel.: 0177 - 300 1697

Honorar

Eine Psychotherapie Sitzung kostet  95,- EUR / 60 Minuten

Eine Online-Beratung kostet  95,- EUR / 60 Minuten

Eine Coaching Sitzung kostet  95,- EUR (inkl. MwSt) / 60 Minuten

 

Das Erstgespräch ist kostenlos, damit Sie sich in Ruhe einen Eindruck verschaffen können.

 

Bitte beachten Sie hierzu die AGBs bezüglich Terminabsagen und Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen!

 

Ermäßigungen in Ausnahmefällen möglich bei Nachweis der Einkünfte

(z.B. ALG II, Alleinerziehung, Studenten)

 

Termine und Terminabsagen – AGBs

Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Hierdurch entstehen für Sie keine Wartezeiten. Termine sind nach persönlicher Vereinbarung flexibel möglich.

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Somit kann dieser Termin von anderen Klienten in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage das Honorar von 60 Minuten/ 75,- eur  in Rechnung stelle. Dies gilt auch für Terminabsagen innerhalb 48 Std und Nichterscheinen für das Erstgespräch! 

Das Honorar ist innerhalb von vierzehnTagen nach der Sitzung per Überweisung zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung zu Anfang jeder Sitzung.

 

Informationen zur Zahlung von Psychotherapieleistungen

Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie:
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und die Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen hergestellt.

Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten den Weg des Privatzahlers.

Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen:
Abhängig von dem vertraglichen Tarif mit Ihrer Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch Ihre Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Näheres finden Sie unter: http://www.paracelsus.de/recht/hp_geb.html
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Private Krankenversicherungen haben eine unterschiedliche Handhabung bei der Erstattung der Kosten von Psychotherapie. Die Privatkassen können Psychotherapie auf 20 Stunden jährlich begrenzen und dürfen sich auch vorbehalten, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben. Grundsätzliche Voraussetzung zur Erfüllung einer Leistungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ist zunächst, dass der jeweilige Tarif eines Versicherten, gleich welcher Versicherung, Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker vorsieht. Im Anschluss daran gilt es abzuklären, inwieweit „Psychotherapie“ in dem vorhandenen Vertrag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung inbegriffen ist oder explizit ausgeschlossen wird. Auch die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag oder Tarif.

Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen, wenn
Sie Steuerzahler sind. Näheres finden Sie unter:
 http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:
leider nicht mehr möglich

Coaching und Supervision steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Coaching können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn das Coaching oder die Supervision dazu dient, Ihre Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder sich den veränderten beruflichen Anforderungen anpassen zu wollen. Die Kosten können Sie möglicherweise als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Näheres finden Sie unter:
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Weiterbildungskosten

Hinweise:
Die Pflicht zur Bezahlung der Behandlungshonorare für geleistete Psychotherapie besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage Ihrer Krankenkasse. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

 

Lea Katharina Rösner

 

 

 

 

 

 

Lea Katharina Rösner

Heilpraktikern (Psychotherapie)

Möhlstrasse 22

51069 Köln Dellbrück

Tel.: 0177 - 300 1697

info@individuelletherapie.de

Druckversion | Sitemap
© Lea Katharina Rösner Heilpraktikerin (Psychotherapie) und Coaching in Köln Dellbrück Praxis für Psychotherapie, Hilfe bei Depressionen, Burnout, Angst, Panikattacken, Problemen in Beziehung und Beruf, Trauma, Hilfe bei Störungen, psychischen Störungen - Weitere Suchwörter: Meditation, Entspannung, Seele, Gesundheit, Gestalttherapie, NLP, Aufstellungen, Verhaltenstherapie, EMDR,